Kulanzfrist zur Maut


[ Weitere NEWS anzeigen ]



die Bemühungen der letzten Wochen waren erfolgreich!

Herr Bundesminister Scheuer hat heute einer ab sofort gültigen Kulanzfrist zur Maut ab dem 01.07.2018 zugestimmt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat erkannt, dass es nur zu unnötiger Bürokratie und Kosten führen würde.

Konkret bedeutet dies:

  • Laut dem bereits bestehenden Mautbefreiungstatbestand in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bbH von maximal 40 km/h von der Maut befreit.

  • Darüber hinaus sollen auch die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern und Erzeugnissen nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 GüKG zukünftig mautfrei sein. (eigene Zwecke, im Rahmen des MR e.V.)
    Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des eingesetzten Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle.

Die Freistellung gilt sowohl für Fahrten mit Beladung als auch Leerfahrten, es sind sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen umfasst.

Das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Fachbehörde wurde bereits von dieser Kulanzregelung informiert.


KONTAKT ADRESSE © by Maschinenring Neustadt/WN
+49 (0)961 - 482 500 Maschinenring Neustadt/WN Datenschutzerklärung
+49 (0)961 - 482 50 25 Weidener Strasse 20 Impressum
info@mr-neustadt.de 92699 Bechtsrieth Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8:00 - 13.30 Uhr