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Bestätigungen

Dieselbestätigungen

Dieselbestätigung
Als Lohnunternehmer oder Landwirte als Auftragnehmer haben Sie viele Vorteile, wenn Sie über den Maschinenring abrechnen. Ein wichtiger Vorteil ist, das Sie eine automatische Bescheinigung des Dieselverbrauchs aller abgerechneten Arbeiten erhalten.

Was müssen Sie unterm Jahr beachten?

Auf den Lieferscheinen und Abrechnungsformularen am besten gleich immer angeben ob mit oder ohne Diesel abgerechnet werden soll. Dadurch können Fehler gleich von Begin an vermieden werden und der Beleg wird direkt mit der richtigen Dieselmenge und Art bescheinigt.

Zu beachten ist auch wenn man kein Mineralöl sondern Biodiesel verbraucht ist dies anzugeben, da dieser einer anderen Förderung unterliegt.

Sehr wichtig ist, dass alle Belege bis zum Jahresende bei uns in der Geschäftststelle sind, egal ob per Fax, Email oder per Telefon. Dadurch werden alle Belege noch sicher abgerechnet. Mit Beginn des neues Jahres läuft dann die Abrechnungsfrist und es wird über unsere EDV für das alte Jahr kein Diesel mehr ausgewiesen.

Wie habe ich als Lohunternehmer/Auftragnehmer Einfluss?

Als Lohnunternehmer/Auftragnehmer können Sie den bei Ihren Auftraggebern verbrauchten Diesel ausweisen. Menge und Verbrauch (z.B. pro ha oder Schlepperstunde) legen Sie nach Ihren Vorgaben (z.B. Verbrauchsanzeige Schlepper oder Mähdrescher) und realistischen Maßgaben fest. Wir können in unserer Maschinenringabrechnung die Verbräuche für jeden Unternehmer individuell festlegen, wenn keine Vorgaben durch den Auftragnehmer vorhanden sind, werden hier Durchschnittliche Verbräuche in der Abrechnung mit Dieselbescheinigung verwendet.

Ab Mitte Januar bitte kontrollieren!

Dann wird für alle Auftragnehmer die Dieselbescheinigung erstellt, in der Sie ihren Kunden das verbrauchte Mineralöl ausweisen. Hier ist nochmal eine Frist von ca. 14 Tagen zu beachten in der alle Auftragnehmer alle ausgewiesenen Verbräuche korrigieren und ändern können.

Wann bekomme ich als Auftraggeber meine Bescheinigung?

Ab Anfang Februar läuft jedes Jahr die Frist für die Auftraggeber ab. Danach werden keine Änderungen mehr in unserer Abrechnung getätigt, damit vollständige Deckungsgleichheit der Bescheinigten Mengen besteht. Ausgewiesene Verbräuche werden durch das Hauptzollamt geprüft und müssen lückenlos übereinstimmen.

Also können alle Landwirte, die über unseren Maschinring Arbeiten mit Dieselverbrauch abgerechnet haben, ab Anfang Februar ihren Antrag auf Agarardieselverbilligung für das abgelaufene Jahr stellen.

Wie bekomme ich meine Bescheinigung?

Wir versenden alle Bescheinigungen per Post, Fax oder auch Email.
Per Fax oder Email helfen Sie uns Kosten zu sparen und Unterstützen unsere Arbeit für Sie. Wir versenden direkt aus unserem Programm alle wichtigen Abrechnungsübersichten und auch die Dieselbescheinigungen, das spart Geld fürs Porto und vorallem Arbeitszeit!

Helfen Sie uns und teilen Sie uns Ihre Faxnummer oder Emailadresse mit, damit Sie alle Ihre wichtigen Dokumente direkt erhalten. Nutzen Sie einfach das Kontakformular oder rufen Sie uns an.

Agrardieselantrag und Dieselbescheinigung

Bei Fragen melden Sie gerne in unserer Geschäftsstelle und lesen Sie unsere aktuellen Beiträge zum Thema Agrardieselantrag.

Ihr Ansprechpartner bei uns in der Geschäftsstelle


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