Pflanzenschutzsachkunde

Seit 2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.
In regelmäßigen Abständen muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob eine erneute Schulung auch für Sie ansteht, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen.

Steht beispielsweise bei Ihnen der 01.01.2013 als „Beginn erster Fortbildungszeitraum“, so läuft vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 Ihr dritter Dreijahreszeitraum. Steht bei Ihnen dort ein anderes Datum, so verschieben sich die Dreijahreszeiträume entsprechend.
Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband fĂĽr landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.
Folgende Themen erwarten Sie bei den Fortbildungen im aktuellen Zeitraum:
- Rechtsgrundlagen
Hintergründe – Kontrollen im Pflanzenschutz – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!
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- Pflanzenschutzmittelkunde
Einteilung, Eigenschaften und Wirkungsweise von Pflanzenschutzmitteln:
Das richtige Mittel fĂĽr jede Herausforderung!
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- Risikomanagement
Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!
- Integrierter Pflanzenschutz
Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!
Anmeldung
Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung rechtzeitig an. Die Anmeldungen nimmt jeder der beteiligten Verbände entgegen. Wann und wo die nächsten Fortbildungen stattfinden erfahren Sie ebenfalls bei den oben genannten Verbänden.
Geben Sie bei der Anmeldung neben Ihrer Postadresse wenn möglich auch E-Mail, Fax und Telefon an, damit wir Sie ggf. erreichen können und zukünftig an Ihre Fortbildung erinnern können.
Teilnahmenachweis
Sie erhalten fĂĽr die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der Rechnung zugesandt wird. Wir mĂĽssen ĂĽberprĂĽfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Kosten
Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % dieses Betrages berechnen.
Ihr Ansprechpartner bei uns in der Geschäftsstelle